Allgemeine Vertragsbedingungen - AGB
der DiCognita GmbH, Schulstraße 49, 72764 Reutlingen
1 Leistungsbeschreibung
Die Lernmodule sind als reine Selbstlernangebote konzipiert, die keine Lernerfolgskontrolle durch DiCognita enthalten. Sämtliche im Kurs enthaltenen Quiz- und Übungselemente dienen ausschließlich der Selbstkontrolle der Lernenden und werden von DiCognita nicht gespeichert oder bewertet.
Optionale Zusatzleistungen wie Sprachstandserhebungen, Pflegevokabeltests, GER-Sprachtests oder Auswertungsberichte sind nicht Bestandteil des Selbstlernkurses. Sie können nur auf ausdrückliche, gesonderte Beauftragung des Kunden erbracht werden und werden vertraglich getrennt vom Selbstlernkurs vereinbart.
- Lernmodul 1 : 60 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten,
- Lernmodul 2: 27 Unterrichtseinheiten,
- Lernmodul 3: 30 Unterrichtseinheiten,
- Lernmodul 4: 18 Unterrichtseinheiten,
- Lernmodul 5: 24 Unterrichtseinheiten,
- Lernmodul 6: 22 Unterrichtseinheiten,
- Lernmodul 7: 17 Unterrichtseinheiten.
1a Optionale Service-Bausteine
Zusätzlich zu unseren Selbstlernkursen können Kunden optionale, separat buchbare Service-Bausteine beauftragen. Diese sind nicht Bestandteil des Kursvertrags und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht.
- Zu diesen Service-Bausteinen zählen insbesondere:
- GER-Sprachtests (Kompetenz-Niveau in Grammatik, Vokabular, Lesen und Hören)
- Pflege-Vokabeltests
- Reports (Überblicke zum Lernfortschritt)
- Lernbegleitung (z. B. Erinnerungen, Motivationshinweise)
Die Ergebnisse und Auswertungen aus diesen Service-Bausteinen werden nur im Rahmen der jeweiligen Zusatzleistung bereitgestellt. Die Service-Bausteine sind inhaltlich und vertraglich von den Selbstlernkursen getrennt.
Alle im Selbstlernkurs enthaltenen Übungsaufgaben, Tests und Quizfragen dienen ausschließlich der Selbstkontrolle der Lernenden und werden von DiCognita nicht gespeichert oder ausgewertet. Die Teilnahme an Service-Bausteinen hat keinen Einfluss auf die Zulassungspflicht des Selbstlernkurses gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 FernUSG.
2 Zustandekommen des Vertrages
So kommt unser Vertrag zustande: Sie wählen aus, welches der drei Angebote (Nr. 1, 2 oder 3, s.u.) Sie für wie viele Nutzer lizensieren möchten, und fordern ein entsprechendes Angebot inkl. der AGB an. Angebot Nr. 2 (PLUS-Angebot) ist nur buchbar nach der Buchung des Angebots Nr. 1 (KENNENLERNEN-Angebot).
3 Anforderungen an die Produktnutzung
Für die Nutzung sind ein Internetzugang, ein aktueller Internetbrowser (wir empfehlen Google Chrome) sowie ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) notwendig. Das Webdesign ist responsive, passt sich also an das Endgerät an. Für die Audiodateien werden Lautsprecher bzw. Kopfhörer benötigt, für die interaktiven Sprachtrainings ein Mikrofon.
4 Module
- Lernmodul 1 „Deutsch lernen für die Pflege“
- Lernmodul 2 „Pflege in Deutschland“
- Lernmodul 3 „Körperpflege und Ankleiden“
- Lernmodul 4 „Mobilität und Bewegung“
- Lernmodul 5 „Essen, Trinken, Ausscheiden“
- Lernmodul 6 „So organisierst du dich im Pflegealltag“
- Lernmodul 7 „Basishygiene – nicht nur in Corona-Zeiten“
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sind separate Zusatzleistungen und müssen gesondert beauftragt werden.
5 Sprachen
6 Medien
- Realfilme mit mehrsprachigen Untertiteln (Sprachen, s.o.).
- Animierte Erklärvideos mit mehrsprachigen Untertiteln (Sprachen, s.o.).
- Audiodateien, gesprochen von Muttersprachlern, um die Lernenden zu motivieren und um ihnen Lerntipps zu geben. Sowie deutschsprachige Audiodateien, um das Hörverständnis und die korrekte Aussprache zu trainieren.
- Interaktiver 2-sprachiger Vokabeltrainer (jeweils Deutsch und die gewählte Muttersprache, s.o.), der durch eingängige Bilder und Audios ergänzt wird. Die Audios enthalten die Vokabel inkl. Artikel sowie einen Beispielsatz in Deutsch.
- Begleithefte in allen zur Verfügung stehenden Sprachen. Der Mitarbeiter, für den die Lizenz erworben wird, erhält ein 2-sprachiges Begleitheft in Deutsch und der Sprache, die er sich aus den Sprachen, s.o., aussuchen kann. Das Begleitheft kann auch ausschließlich in deutscher Sprache gewählt werden.
- Fotoserien und Detailaufnahmen, um komplexe Pflegehandlungen nachzuvollziehen.
7 Bestandteile einer Lizenz
Jeder Mitarbeiter benötigt eine eigene Lizenz: 1 Lizenz = 1 Nutzer. Die Weitergabe des Zugangscodes, von Benutzername und Kennwort an weitere Mitarbeiter, Arbeitskollegen oder Dritte ist nicht erlaubt. Der Kunde stellt sicher, dass für jeden Mitarbeiter eine eigene Lizenz erworben wird.
Die Lizenz für einen Mitarbeiter beinhaltet:
- einen Zugang für 1 Mitarbeiter zu den lizensierten Modulen inkl. der oben beschriebenen Medien.
- die Auswahl unter allen zur Verfügung stehenden Sprachen, s.o. Die Sprache kann jederzeit selbst über den Sprachwahlschalter geändert werden, so dass z. B. ein Mitarbeiter aus Algerien zwischen Französisch und Arabisch wechseln kann. So ist auch das Lernen rein auf Deutsch möglich.
- Zugang je nach Angebot:
- Nr. 1 KENNENLERNEN: 4 Monate,
- Nr. 2 PLUS: weitere 6 Monate,
- Nr. 3 BEREITS ÜBERZEUGT: 10 Monate.
- die Möglichkeit, jedes Modul mit einem freiwilligen Selbsttest abzuschließen. Dieser dient ausschließlich der eigenen Lernkontrolle und wird nicht durch DiCognita bewertet oder gespeichert. Teilnahmebestätigungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Zertifikate mit Leistungsbewertung oder Fortbildungspunkten sowie Reports oder Sprach-/Vokabeltests sind separate Zusatzleistungen gemäß § 1a dieser AGB.
- ein Begleitheft pro Modul in Deutsch oder der Kombination Deutsch + Muttersprache zum Download.
- regelmäßige fachliche Aktualisierung der Module bei neuem Forschungsstand.
Der Kunde kann einen Fortbildungsverantwortlichen benennen. Dieser erhält Zugang zu einem Organisationsreport, der den Startzeitpunkt, den Bearbeitungsstatus und den Abschluss des Moduls ohne Leistungsbewertung anzeigt. Detaillierte Testergebnisse werden nur bei separat beauftragten Zusatzleistungen bereitgestellt.
8 Zugang zur Lernplattform
Wir bemühen uns, den Zugang zu DiCognita 365 Tage im Jahr rund um die Uhr zu ermöglichen. Wir können dies jedoch nicht garantieren. Der Zugang kann wegen Wartungsarbeiten, aber auch aus technischen Gründen eingeschränkt sein, die wir nicht zu verantworten haben.
9 Haftung
Die Lernmodule wurden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Hinzuziehung von Fachpflegekräften erstellt und übersetzt. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information. Sie stellen keine Empfehlung oder Anweisung dar und haben nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Eine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung oder Durchführung der in den Lernmodulen beschriebenen Maßnahmen entstehen, ist ausgeschlossen.
Unsere Selbstlernkurse fallen nach schriftlicher Bestätigung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht unter die Zulassungspflicht gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 FernUSG.
Alle im Kurs enthaltenen Tests dienen ausschließlich der Selbstkontrolle und werden von uns nicht gespeichert oder bewertet. Optionale Zusatzleistungen wie Sprachstandserhebungen, Vokabeltests oder Auswertungsberichte sind gesonderte Verträge und nicht Teil des Selbstlernkurses.
Die Service-Bausteine gemäß § 1a sind separate Leistungen und verändern den Status des Selbstlernkurses nicht.
10 DSGVO und Datenschutzerklärung
11 Teilnahme an AZAV-geförderten Maßnahmen
(1) Für Maßnahmen, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und gemäß § 81 SGB III durch einen Kostenträger gefördert werden, gelten die nachfolgenden Sonderregelungen.
(2) Grundlage der Teilnahme und Abrechnung ist der durch eine fachkundige Stelle genehmigte Maßnahme. Die vertraglich vereinbarte Leistung richtet sich ausschließlich nach dessen Inhalten (Dauer, Umfang, Preis). Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Trägers und des Kostenträgers.
(3) Die Teilnahmegebühr ist pauschal und unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Teilnahme fällig, sofern der Abbruch nicht vom Maßnahmeträger zu vertreten ist. Im Fall eines Maßnahmeabbruchs durch die Teilnehmenden oder aufgrund von Ausschluss (z. B. bei Pflichtverletzungen) bleibt der Maßnahmeträger berechtigt, bis zu zwei weitere Teilbeträge in Rechnung zu stellen (§ 81 Abs. 5 SGB III).
(4) Die Maßnahme kann nur im zertifizierten Rahmen durchgeführt werden. Änderungen an Umfang, Inhalten, Dauer oder Zielgruppe bedürfen einer neuen Zulassung und haben keine Auswirkung auf bestehende Verträge, es sei denn, der Maßnahmeträger sagt die Maßnahme aus wichtigem Grund ab.
(5) Die Teilnehmenden und ggf. deren gesetzliche Vertreter erklären sich mit der Übermittlung personenbezogener Daten an den jeweiligen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) einverstanden, soweit dies zur Durchführung und Abrechnung der Maßnahme erforderlich ist. Testergebnisse oder Leistungsbewertungen werden nur übermittelt, wenn diese im Rahmen einer separat beauftragten Zusatzleistung erbracht wurden.
(6) Der Maßnahmeträger verpflichtet sich zur datenschutzkonformen Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO sowie – soweit erforderlich – zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO mit der jeweiligen Einrichtung.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Reutlingen. Deutsches Recht ist anzuwenden.
Stand: 6. Mai 2025
Christine Mehl, Geschäftsführerin